Hausordnung
– vom 25. Juni 2003 –

0 Präambel

Unsere Schulgemeinschaft soll dem Wohle aller Beteiligten dienen. Grundlagen des Zusammenlebens sind dabei die Achtung der Person des Anderen sowie ein wohlwollender und friedvoller Umgang miteinander. Darüber hinaus achten wir darauf, dass unser Schulgebäude und -gelände ein freundlicher und sauberer Lebensraum ist.
Die vorliegende Hausordnung wurde von Schülern, Eltern und Lehrern erstellt, alle Mitglieder der Schulgemeinschaft verpflichten sich, diese Regeln einzuhalten:

1 Allgemeine Grundsätze


1.1 Jedes Mitglied der Schulgemeinschaft muß sich so verhalten, dass es
- weder sich selbst noch andere gefährdet
- niemanden unnötig stört und belästigt
- keinerlei Sachschaden verursacht
- aktiv um Ordnung und Sauberkeit bemüht ist
- seine Verpflichtungen, insbesondere den Unterrichtsbeginn, pünktlich wahrnimmt
- durch seine Kleidung niemanden provoziert
Dies gilt auch für den Schulweg einschließlich Bushaltestellen und Verkehrsmittel.
1.2 Unfälle oder Sachschäden sind unverzüglich der Schulleitung mitzuteilen, damit möglichst schnell die erforderlichen Maßnahmen ergriffen werden können.


2 Vor Beginn der Unterrichtszeit

2.1 Die erste Unterrichtsstunde beginnt um 8 Uhr.
2.2 Die Schüler versammeln sich vor Unterrichtsbeginn auf den Schulhöfen, in Raum 10 (Aufenthaltsraum) oder im Foyer.
2.3 Um 7.55 Uhr begeben sich alle Schüler, diein der ersten Stunde Unterricht haben, auf ein Klingelzeichen hin zu ihren Unterrichtsräumen.
2.4 Fachräume dürfen nur in Begleitung einer Lehrkraft betreten werden.
2.5 Ist 5 Minuten nach Beginn einer Unterrichtsstunde noch kein Lehrer anwesend, informiert der Klassensprecher die Schulleitung (Mitteilung im Sekretariat).
3 Während der Unterrichtsstunden
3.1 Um ein konzentriertes Arbeiten zu erreichen, muß während der Unterrichtszeit im Schulgebäude und auf den Schulhöfen Ruhe herrschen.
3.2 In den Unterrichtsstunden
- ist der individuelle Gebrauch elektronischer Unterhaltungsgeräte (Walkman u.ä.) untersagt
- müssen Mobiltelefone ausgeschaltet bleiben
- ist Essen, Trinken, Kaugummikauen nur in besonderen Fällen mit Erlaubnis der Lehrkraft gestattet


4 Pausen und Freistunden

4.1 Zu Beginn der großen Pausen begeben sich die Schüler unverzüglich auf dem kürzesten Weg zu den Schulhöfen.
4.2 Um Diebstähle zu vermeiden, verläßt der Lehrer als letzter den Unterrichtsraum und schließt die Tür ab.
4.3 Um einen ungestörten Beginn einer jeden Unterrichtsstunde zu gewährleisten, haben sich alle Schüler spätestens mit dem Klingelzeichen im geschlossenen Unterrichtsraum ruhig zu verhalten; bei verschlossener Tür öffnet eine andere Lehrkraft den Raum (Ausnahme: Fachraum).
4.4 Als Pausengelände für Schüler bis einschließlich Kl. 10 gelten in den großen Pausen ausschließlich
- nördlicher Schulhof (Richtung Realschule)
- südlicher Schulhof, dabei gilt:
bis zum 1. Pavillon: beruhigte Zone (keine Spiele)
hinterer Teil: kleine Ball-, Fang- und Laufspiele erlaubt
- Hartplatz (oberes Spielfeld der Außensportanlage): ausschließlich für Ballspiele4.5 Für die großen Pausen gilt zusätzlich
- die Grünanlagen der Schulhöfe sind nicht zu betreten
- der Aufenthalt im Schulgebäude ist während der großen Pausen nur aus besonderem, begründetem Anlass mit Erlaubnis einer Lehrkraft gestattet
- das Verlassen des Schulgeländes ist nur Schülern der Stufen 11 bis 13 gestattet
4.6 Die mit der Aufsichtsführung beauftragten Lehrer sind gegenüber den Schülern aller Schulen weisungsbefugt.
4.7 Dreimaliges Klingeln bedeutet, daß sich die Schüler wegen Schlechtwetters in den beaufsichtigen Gebäudeteilen aufhalten müssen:
- Schüler der gemeinsamen Orientierungsstufe, die ihren Klassenraum im Mittelbau haben, halten sich in der Aula auf
- Schüler des Erweiterungsbaus und der Pavillons bleiben in ihren Klassen
- Schüler der restlichen Gymnasialklassen verbringen die Pause im Foyer
4.8 In den Freistunden dürfen sich die Schüler bis einschließlich 10. Klasse nur im Schulgebäude und auf dem Pausengelände (s. § 4.4) aufhalten.


5 Nach dem Unterricht

5.1 Zur Erleichterung der Reinigungsarbeiten im Unterrichtsraum stellen die Schüler nach der letzten Unterrichtsstunde die Stühle hoch.
5.2 Nach Unterrichtsende ist der direkte, übliche Heimweg zu benutzen, da nur für diesen der gesetzliche Unfallversicherungsschutz gewährleistet ist.
5.3 Bei vorzeitigem Unterrichtsende können sich die auswärtigen Schüler der Klassen 5 bis 9 im Schüleraufenthaltsraum10 (am Foyer) aufhalten. Dieser Aufenthalt ist verpflichtend, wenn die Erziehungsberechtigten ihrem Kind ein vorzeitiges Verlassen des Schulgeländes untersagt und dies der Schule schriftlich mitgeteilt haben.


6 Verschiedenes

6.1 Handlungen, die andere oder fremdes Eigentum gefährden oder beschädigen, sind untersagt; dies gilt insbesondere für das Werfen von Gegenständen einschließlich Schneebällen.
6.2 Alle Räume – insbesondere die Toiletten - sind sauber zurückzulassen.
6.3 Bei der Entsorgung von Abfällen sind die vorgesehenen speziellen Sammelbehälter zu benutzen (z.B. Papier, organische Abfälle, Batterien). Alle Schüler sind aufgefordert, sich an der Mülltrennung aktiv zu beteiligen.
6.4 Das Rauchen auf dem Schulgelände ist allen Schülern bis einschließlich Kl. 10 untersagt.
Den Schülern der Stufen 11, 12 und 13 ist das Rauchen nur in dem vorgesehenen Bereich (Treppen unterhalb des Brunnens) erlaubt. Der Aufenthalt in diesem Bereich ist allen anderen Schülern in den Pausen untersagt.
6.5 Fahrräder und Motorfahrzeuge werden ausschließlich auf den dafür vorgesehenen Plätzen abgestellt.
6.6 Das Fahren, auch mit Fahrrädern, und Parken auf den Schulhöfen ist grundsätzlich verboten; Ausnahmen regelt die Schulleitung.
6.7 Für Beschädigungen und Abhandenkommen von Wertsachen, Geld oder Garderobe sowie für abgestellte Fahrzeuge übernimmt die Schule keine Haftung.
6.8 Bei Gefahr, z.B. bei Ausbruch von Feuer, ertönt als Alarmsignal ein auf- und abschwellender Sirenenton. Einzelheiten sind in der erlassenen Alarmordnung geregelt.


7 Sonstige Ordnungen und Regelungen

7.1 Spezielle Regelungen wie die
- Alarmordnung,
- Nutzungsordnung für die Computerlabore und Internet-Zugang, - Bibliotheksordnung
sind Bestandteile dieser Hausordnung.
7.2 Auf die Aufgabenbeschreibung zur Aufsichtsführung vom 14. Januar 2003 wird verwiesen.


Höhr-Grenzhausen, den 1. August 2003




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