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Präambel
Unsere Schulgemeinschaft soll dem Wohle aller Beteiligten dienen. Grundlagen
des Zusammenlebens sind dabei die Achtung der Person des Anderen sowie ein wohlwollender
und friedvoller Umgang miteinander. Darüber hinaus achten wir darauf, dass
unser Schulgebäude und -gelände ein freundlicher und sauberer Lebensraum
ist.
Die vorliegende Hausordnung wurde von Schülern, Eltern und Lehrern erstellt,
alle Mitglieder der Schulgemeinschaft verpflichten sich, diese Regeln einzuhalten:
1 Allgemeine Grundsätze
1.1 Jedes Mitglied der Schulgemeinschaft muß sich so verhalten, dass es
- weder sich selbst noch andere gefährdet
- niemanden unnötig stört und belästigt
- keinerlei Sachschaden verursacht
- aktiv um Ordnung und Sauberkeit bemüht ist
- seine Verpflichtungen, insbesondere den Unterrichtsbeginn, pünktlich
wahrnimmt
- durch seine Kleidung niemanden provoziert
Dies gilt auch für den Schulweg einschließlich Bushaltestellen und
Verkehrsmittel.
1.2 Unfälle oder Sachschäden sind unverzüglich der Schulleitung
mitzuteilen, damit möglichst schnell die erforderlichen Maßnahmen
ergriffen werden können.
2 Vor Beginn der Unterrichtszeit
2.1 Die erste Unterrichtsstunde beginnt um 8 Uhr.
2.2 Die Schüler versammeln sich vor Unterrichtsbeginn auf den Schulhöfen,
in Raum 10 (Aufenthaltsraum) oder im Foyer.
2.3 Um 7.55 Uhr begeben sich alle Schüler, diein der ersten Stunde Unterricht
haben, auf ein Klingelzeichen hin zu ihren Unterrichtsräumen.
2.4 Fachräume dürfen nur in Begleitung einer Lehrkraft betreten werden.
2.5 Ist 5 Minuten nach Beginn einer Unterrichtsstunde noch kein Lehrer anwesend,
informiert der Klassensprecher die Schulleitung (Mitteilung im Sekretariat).
3 Während der Unterrichtsstunden
3.1 Um ein konzentriertes Arbeiten zu erreichen, muß während der
Unterrichtszeit im Schulgebäude und auf den Schulhöfen Ruhe herrschen.
3.2 In den Unterrichtsstunden
- ist der individuelle Gebrauch elektronischer Unterhaltungsgeräte (Walkman
u.ä.) untersagt
- müssen Mobiltelefone ausgeschaltet bleiben
- ist Essen, Trinken, Kaugummikauen nur in besonderen Fällen mit Erlaubnis
der Lehrkraft gestattet
4 Pausen und Freistunden
4.1 Zu Beginn der großen Pausen begeben sich die Schüler unverzüglich
auf dem kürzesten Weg zu den Schulhöfen.
4.2 Um Diebstähle zu vermeiden, verläßt der Lehrer als letzter
den Unterrichtsraum und schließt die Tür ab.
4.3 Um einen ungestörten Beginn einer jeden Unterrichtsstunde zu gewährleisten,
haben sich alle Schüler spätestens mit dem Klingelzeichen im geschlossenen
Unterrichtsraum ruhig zu verhalten; bei verschlossener Tür öffnet
eine andere Lehrkraft den Raum (Ausnahme: Fachraum).
4.4 Als Pausengelände für Schüler bis einschließlich Kl.
10 gelten in den großen Pausen ausschließlich
- nördlicher Schulhof (Richtung Realschule)
- südlicher Schulhof, dabei gilt:
bis zum 1. Pavillon: beruhigte Zone (keine Spiele)
hinterer Teil: kleine Ball-, Fang- und Laufspiele erlaubt
- Hartplatz (oberes Spielfeld der Außensportanlage): ausschließlich
für Ballspiele4.5 Für die großen Pausen gilt zusätzlich
- die Grünanlagen der Schulhöfe sind nicht zu betreten
- der Aufenthalt im Schulgebäude ist während der großen Pausen
nur aus besonderem, begründetem Anlass mit Erlaubnis einer Lehrkraft gestattet
- das Verlassen des Schulgeländes ist nur Schülern der Stufen 11 bis
13 gestattet
4.6 Die mit der Aufsichtsführung beauftragten Lehrer sind gegenüber
den Schülern aller Schulen weisungsbefugt.
4.7 Dreimaliges Klingeln bedeutet, daß sich die Schüler wegen Schlechtwetters
in den beaufsichtigen Gebäudeteilen aufhalten müssen:
- Schüler der gemeinsamen Orientierungsstufe, die ihren Klassenraum im
Mittelbau haben, halten sich in der Aula auf
- Schüler des Erweiterungsbaus und der Pavillons bleiben in ihren Klassen
- Schüler der restlichen Gymnasialklassen verbringen die Pause im Foyer
4.8 In den Freistunden dürfen sich die Schüler bis einschließlich
10. Klasse nur im Schulgebäude und auf dem Pausengelände (s. §
4.4) aufhalten.
5 Nach dem Unterricht
5.1 Zur Erleichterung der Reinigungsarbeiten im Unterrichtsraum stellen die
Schüler nach der letzten Unterrichtsstunde die Stühle hoch.
5.2 Nach Unterrichtsende ist der direkte, übliche Heimweg zu benutzen,
da nur für diesen der gesetzliche Unfallversicherungsschutz gewährleistet
ist.
5.3 Bei vorzeitigem Unterrichtsende können sich die auswärtigen Schüler
der Klassen 5 bis 9 im Schüleraufenthaltsraum10 (am Foyer) aufhalten. Dieser
Aufenthalt ist verpflichtend, wenn die Erziehungsberechtigten ihrem Kind ein
vorzeitiges Verlassen des Schulgeländes untersagt und dies der Schule schriftlich
mitgeteilt haben.
6 Verschiedenes
6.1 Handlungen, die andere oder fremdes Eigentum gefährden oder beschädigen,
sind untersagt; dies gilt insbesondere für das Werfen von Gegenständen
einschließlich Schneebällen.
6.2 Alle Räume – insbesondere die Toiletten - sind sauber zurückzulassen.
6.3 Bei der Entsorgung von Abfällen sind die vorgesehenen speziellen Sammelbehälter
zu benutzen (z.B. Papier, organische Abfälle, Batterien). Alle Schüler
sind aufgefordert, sich an der Mülltrennung aktiv zu beteiligen.
6.4 Das Rauchen auf dem Schulgelände ist allen Schülern bis einschließlich
Kl. 10 untersagt.
Den Schülern der Stufen 11, 12 und 13 ist das Rauchen nur in dem vorgesehenen
Bereich (Treppen unterhalb des Brunnens) erlaubt. Der Aufenthalt in diesem Bereich
ist allen anderen Schülern in den Pausen untersagt.
6.5 Fahrräder und Motorfahrzeuge werden ausschließlich auf den dafür
vorgesehenen Plätzen abgestellt.
6.6 Das Fahren, auch mit Fahrrädern, und Parken auf den Schulhöfen
ist grundsätzlich verboten; Ausnahmen regelt die Schulleitung.
6.7 Für Beschädigungen und Abhandenkommen von Wertsachen, Geld oder
Garderobe sowie für abgestellte Fahrzeuge übernimmt die Schule keine
Haftung.
6.8 Bei Gefahr, z.B. bei Ausbruch von Feuer, ertönt als Alarmsignal ein
auf- und abschwellender Sirenenton. Einzelheiten sind in der erlassenen Alarmordnung
geregelt.
7 Sonstige Ordnungen und Regelungen
7.1 Spezielle Regelungen wie die
- Alarmordnung,
- Nutzungsordnung für die Computerlabore und Internet-Zugang, - Bibliotheksordnung
sind Bestandteile dieser Hausordnung.
7.2 Auf die Aufgabenbeschreibung zur Aufsichtsführung vom 14. Januar 2003
wird verwiesen.
Höhr-Grenzhausen, den 1. August 2003